Gewusst wie: Sicherere Schulwebsites

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Gewusst wie: Sicherere Schulwebsites

Schulwebsite; Bilder; Datenschutz; Risiken; beste Übung

Veröffentlichung von Bildern von Schülern auf der Schulwebsite

Das Veröffentlichen von Fotos von Schülern auf der Website der Schule kann für die Schüler und ihre Eltern sehr motivierend und ermutigend sein. Es kann helfen, die Arbeit und Erfolge der Schüler zu feiern. Das Posten von Fotos von Schülern wird dazu beitragen, einen Gemeinschaftsgeist innerhalb der Schule zu schaffen und gleichzeitig die Arbeit der Schule einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.



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Gibt es Datenschutzprobleme?

Bei der Veröffentlichung des Bildes eines Minderjährigen im Internet sind datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Die Schule muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Datenschutzgesetz (Änderung) von 2003
  • Das Datenschutzgesetz 1988
  • Videoaufzeichnungsgesetz 1989

Was sind die Probleme? Jedes online veröffentlichte Bild kann leicht unangemessen bearbeitet oder missbraucht werden. Schüler können auch durch ein auf der Schulwebsite veröffentlichtes Foto persönlich identifiziert werden und unerwünschte Aufmerksamkeit erregen. Mit dem Aufkommen von Foto-Tagging und Gesichtserkennung müssen Schulen besonders darauf achten, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Obhut zu schützen und zu schützen. Wie kann die Schule mit den Risiken umgehen? Um diese Risiken zu bewältigen, sollte die Schule das Bewusstsein für die Notwendigkeit schärfen, die personenbezogenen Daten von Minderjährigen bei der Veröffentlichung im Internet zu schützen. Alle Lehrkräfte, die online veröffentlichen (in einem Klassen- oder Schulblog oder auf der Schulwebsite), sollten Folgendes berücksichtigen:

  • Bitten Sie um die Erlaubnis der Eltern, solche Fotos während des gesamten Schuljahres gemäß den Bedingungen der AUP der Schule zu verwenden.
  • Verwendung von Fotos, die sich eher auf Gruppenaktivitäten konzentrieren als auf Fotos von Einzelpersonen.
  • Verwendung von Gruppenfotos statt Ganzgesichtsfotos einzelner Kinder.
  • Namen und Bilder getrennt halten.
  • Videos oder Fotogalerien mit Passwortsperre.
  • Erstellung eines Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung der Website auf die Veröffentlichung personenbezogener Daten.
  • Bringen Sie den Schülern bei, wie sie ihre eigenen Daten und ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf die persönlichen Informationen anderer im Internet schützen können.

Was ist die beste Vorgehensweise in Bezug auf den Schutz der Fotos von Schülern?

Jede Schule muss Richtlinien zur akzeptablen Nutzung (Acceptable Use Policies, AUPs) haben, die die Nutzung des Internets und aller in der Schule verwendeten IKT abdecken. Die Internet-AUP der Schule umfasst unter anderem die Nutzung der Schulhomepage, der VLE, ​​Blogs oder Wikis. Die Schule sollte vereinbaren, wie Digital- und Videobilder erfasst und innerhalb der Schule gespeichert werden. Die Schule sollte auch besprechen, wie Bilder von Schülern online veröffentlicht werden und wie das Datenschutzgesetz (2003 und 1988) anwendbar sein könnte. Jede Schule sollte ihre eigenen Richtlinien zum Schutz von Schülern und Mitarbeitern entwickeln.



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Beispiel-AUP-Aussagen in Bezug auf eine Schulwebsite

Die folgenden Beispielaussagen sind Teil der Internet-AUP-Vorlage, die im Internet Safety Education Pack enthalten war, das im März 2007 an jede Schule versandt wurde. Die Schulhomepage

  • Die Schüler erhalten die Möglichkeit, Projekte, Kunstwerke oder Schularbeiten im World Wide Web zu veröffentlichen, in Übereinstimmung mit klaren Richtlinien und Genehmigungsprozessen in Bezug auf die Inhalte, die auf die Website der Schule geladen werden können.
  • Die Website wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass keine Inhalte vorhanden sind, die die Sicherheit von Studierenden oder Mitarbeitern gefährden.
  • Auf der Schulwebsite wird es vermieden, den Vor- und Nachnamen von Personen auf einem Foto zu veröffentlichen.
  • Inhalte, die sich auf einzelne Schüler konzentrieren, werden ohne Zustimmung der Eltern nicht auf der Schulwebsite veröffentlicht.
  • Die Schule wird sich bemühen, digitale Fotos, Audio- oder Videoclips zu verwenden, die sich auf Gruppenaktivitäten konzentrieren. Videoclips können passwortgeschützt sein.
  • Persönliche Schülerinformationen, einschließlich Wohnadresse und Kontaktdaten, werden auf den Webseiten der Schule weggelassen.
  • Die Schule stellt sicher, dass die Bilddateien angemessen benannt sind, und verwendet keine Schülernamen in Bilddateinamen oder ALT-Tags, wenn sie im Internet veröffentlicht werden.
  • Eine Schulwebsite, auf der Kommentare veröffentlicht werden können, wie z. B. ein Blog, ein Gästebuch oder eine Pinnwand, wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten enthalten oder veröffentlicht werden.
  • Eine Schulwebsite darf keine Links zu externen, nicht moderierten Websites wie „Nächster Blog“, Flickr usw. enthalten, deren Inhalt bekanntermaßen nicht geeignet ist.
  • Die Veröffentlichung von Schülerarbeiten wird von einem Lehrer koordiniert.
  • Die Arbeiten der Schüler erscheinen in einem Bildungskontext auf Webseiten mit einem Urheberrechtshinweis, der das Kopieren solcher Arbeiten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung verbietet.
  • Die Urheberrechte aller veröffentlichten Werke bleiben weiterhin bei den Studierenden.

Datenschutz-Fallstudie

Diese Fallstudie aus dem CSPE-Unterrichtsmaterial „Anmelden, Anmelden, Abmelden“ des Datenschutzbeauftragten vermittelt Schulen ein Verständnis für ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Datenschutzgesetze (1988 und 2003).

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